Rückkehr zum Normalbetrieb

Nach mehr als einem Monat mit dem Corona bedingten Notbetreuungsangebot gilt für die Kindertagesstätten im Kanton Solothurn ab Montag, 27. April 2020 wieder der Normalbetrieb.

Ab Montag, 27. April 2020 können die Kinder das Angebot gemäss Betreuungsvereinbarung nutzen. Wir bitten alle Erziehungsberechtigten, sich bis am Donnerstag, 23. April 2020 um spätestens 18.00 Uhr bei den Hort- und/oder Kitaleitungen per E-Mail zu melden und bekannt zu geben:

  • ob sie die Belegung ab Montag, 27. April 2020 bis zum Freitag, 8. Mai 2020 (Wiederöffnung der öffentlichen Schulen ab 11. Mai 2020) nutzen und
  • ob sie zusätzliche Belegungen benötigen und wenn ja, welche.

Kinder mit Krankheitssymptomen

Kinder mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen dürfen die Tagesstätten nicht besuchen. Treten die Symptome während dem Tagesstättenbesuch auf, werden die Eltern umgehend gebeten, das Kind abzuholen. Treten Symptome nach dem Besuch der Tagesstätte auf, müssen die Eltern die Kitaleitungen umgehend informieren.

Die Vorgaben des Kantons Solothurn zum Verhalten der Eltern sind die folgenden:

  • Kinder mit Krankheitssymptomen werden nicht in die Kindertagesstätte gebracht
  • Die Kindertagesstätte wird informiert, wenn die Eltern selbst oder das Kind Krankheitssymptome aufweist
  • Massnahmen zur Einhaltung von Distanz und zur Hygiene müssen eingehalten werden

Informationsschreiben zum Verhalten bei Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung

 

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